Es geschieht, dass eine kleine Seele
die Erde nur streift.
Ihr Ankommen und Gehen fallen fast in eins.
Ihr Leben ist nicht umsonst, denn sie verändert die Erde.
Mögen diese Spuren in die Zukunft führen.
(D. Kellner)

Sternenfeld

Liebe Eltern!
Der Tod eines Kindes ist die schmerzhafteste Erfahrung, mit der Eltern in ihrem Leben konfrontiert werden. Wir bieten Ihnen daher vielfältige Informationen an, die für Sie wichtig sein können. Gerade Dinge, die momentan unwichtig erscheinen, können den Trauerprozess später positiv beeinflussen.

Das Sternenfeld bietet Eltern, gleich welcher Religion und Kultur, die Möglichkeit, ihr stillgeborenes Kind zu bestatten. Entscheidend ist der Wunsch der Eltern. Das Sternenfeld gibt als geschützter Ort der Trauer und dem Erinnern Raum. Unterstützung erhalten Sie von dem Bestatter Ihres Vertrauens. Auf Wunsch bieten die Kirchen ihre seelsorgerische Begleitung bei der Trauerfeier an.

Welche Kinder können bestattet werden?
Ein stillgeborenes Kind, das in seiner Gestalt erkennbar und unter 500 g schwer ist. In der Regel ist das ein Kind, das zwischen der 12. und 22. Schwangerschaftswoche geboren wird. Nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung (über einen Bestatter vermittelt), kann auf Wunsch ein stillgeborenes Kind auch in einem Einzel– oder Familiengrab kostenpflichtig beigesetzt werden.

Für die Bestattung entstehen keine Kosten. Alle ortsansässigen Bestatter/- innen und die Gemeinde Senden stellen ihren Dienst kostenfrei zur Verfügung. Wenn Sie das Sternenfeld persönlich unterstützen möchten, können Sie dies gerne durch eine Spende tun, um die weitere Finanzierung und Pflege zu sichern. Wir danken an dieser Stelle der Gemeinde Senden, sowie allen Firmen, Gruppen, Institutionen, Vereinen und Einzelpersonen, die uns finanziell und persönlich unterstützt und auch für die Zukunft ihre Hilfe angeboten haben.